Meerz Immobilien

BGH: Selbsthilferecht – Nachbar darf Bäume beschneiden

17. Juni

Ragen die Äste eines Baumes auf das Nachbargrundstück, darf der Nachbar selbst Hand anlegen und den Baum beschneiden – selbst wenn der Baum dadurch absterben könnte. So urteilte der Bundesgerichtshof (BGH).

Der Fall: Eigentümer kommt Aufforderung nicht nach

Im verhandelten Fall ging es um eine 15 Meter hohe Schwarzkiefer, deren Äste seit 20 Jahren auf das Nachbargrundstück ragen. Der Nachbar störte sich an den herabfallenden Zapfen und Nadeln und forderte den Eigentümer des Grundstücks zu einem Rückschnitt des Baumes auf – erfolglos. Daraufhin griff er selbst zur Astschere. Die Eigentümer der Schwarzkiefer fürchteten nun um den stabilen Stand des Baumes und zogen vor Gericht.

Das Urteil: BGH gibt Nachbarn Recht

Der Bundesgerichtshof gab dem Nachbarn Recht: Sofern der Nachbar durch den Baum beeinträchtigt wird und die Eigentümer der Aufforderung zum Rückschnitt nicht nachkommen, greift das Selbsthilferecht gemäß § 910 Abs. 1 BGB. Der Nachbar darf die überhängenden Äste abschneiden. Dies gilt auch, wenn der Baum durch diese Maßnahmen abzusterben droht oder an Standfestigkeit verlieren könnte. Allerdings kann das Selbsthilferecht durch naturschutzrechtliche Regelungen – zum Beispiel durch Baumschutzsatzungen oder -verordnungen – eingeschränkt sein. [BGH, V ZR 234/19]

 

Zurück zur Übersicht

Sie haben Fragen rund um die Immobilie?

Sie möchten Ihre Immobilie in Kempten, Füssen, Memmingen & Umgebung verkaufen? Gerne unterstützen wir Sie bei der erfolgreichen Vermarktung Ihrer Immobilie.

„Wer nicht neugierig ist, erfährt nichts.“ ~ Johann Wolfgang von Goethe